Downloadbereich des regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ)
rBFZ-Flyer:
Der rBFZ-Flyer kann hier heruntergeladen werden.
Das Beratungs- und Förderzentrum kann beauftragt werden, wenn ein Kind trotz erfolgter schulischer Fördermaßnahmen der Regelschule Schwierigkeiten zeigt.
Hier sind die wichtigsten Verordnungen für die allgemeine Förderarbeit der Regelschule.
Das Hessische Schulgesetz in der Fassung vom 30.Juni 2017 (nicht amtliche Lesefassung)
Die aktuelle Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) regelt die Belange der Regelschule.
Hier finden Sie umfassende Informationen über die Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen in der Regelschule.
Zeigt ein Kind trotz erfolgter Fördermaßnahmen der Regelschule (z.B. Differenzierung im Unterricht, Gesprächen, Nachteilsausgleich, LRS-Förderkurse) weiterhin Schwierigkeiten, kann die Lehrkraft im Einvernehmen mit den Eltern das rBFZ beauftragen.
Benötigt die rBFZ-Lehrkraft Informationen von außerschulischen Fachkräften (z.B. Ärzten, Therapeuten), muss eine Schweigepflichts-entbindung ausgefüllt werden.
Hier finden Sie einen Überblick über den idealtypischen Ablauf der rBFZ-Arbeit.